Sie sind hier: Artgemäße Ziegenhaltung -> Management / Haltung
Management / HaltungHörnertragende Ziegen / EnthornungDie Hornanlage bei Ziegen ist ein Teil der Schädeldecke; das Gehirn liegt räumlich sehr nah an der Hornanlage – Gefahr beim Enthornen! Laut Tierschutzgesetz (§ 6) ist in D die Enthornung von Ziegen nicht gestattet (nur Kälberenthornung mit Ausnahmeregelung §5 geregelt). Gesetzeslage D und A: Nur mit Ausnahmegenehmigung und durch den Tierarzt, Betäubung erforderlich. In der Schweiz ist nur Schmerzausschaltung notwendig; Ausbildung hierfür ist erforderlich, sonst durch Tierarzt. >> Weiter >> |
|
Die Internetseiten zur artgemässen Ziegenhaltung. Präsentiert von der Internationalen Gesellschaft für Nutztierhaltung (IGN) |